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Baugenehmigung und rechtliche Aspekte für Naturstammhäuser: Darauf müssen Sie achten

18. September 2025

Der Traum vom eigenen Naturstammhaus ist zum Greifen nah, doch plötzlich türmen sich rechtliche Hürden vor Ihnen auf. Während andere bereits ihre Baupläne in den Händen halten, stehen Sie vor einem Dschungel aus Verordnungen, Bebauungsplänen und Genehmigungsverfahren.

Naturstammhäuser unterliegen besonderen baurechtlichen Anforderungen, die sich teilweise von herkömmlichen Bauweisen unterscheiden. Der Genehmigungsprozess kann anfangs komplex wirken, doch mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Baupartner an Ihrer Seite lässt sich Ihr Projekt rechtssicher und effizient realisieren. Genau dabei begleiten wir Sie bei Naturhaus Lanz – mit unserem Wissen aus über 20 Jahren Blockhausbau.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grundstückswahl und Bebauungspläne: Welche Vorschriften gelten?
  3. Baugenehmigung für Naturstammhäuser: Der Antragsprozess
  4. Wichtige Bauvorschriften: Was für Naturstammhäuser relevant ist
  5. Nachträgliche Anpassungen und Umbauten: Was erlaubt ist und was nicht
  6. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Naturstammhäuser benötigen eine reguläre Baugenehmigung – inklusive teilweise spezieller Nachweise für den Holzbau.
  • Die Grundstückswahl beeinflusst die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens erheblich.
  • Statik, Brandschutz und Energieeffizienz unterliegen spezifischen Holzbauvorschriften.
  • Umbauten und spätere Änderungen können genehmigungspflichtig sein.
  • Naturhaus Lanz begleitet Sie kompetent durch den gesamten Genehmigungsprozess.

Grundstückswahl und Bebauungspläne: Welche Vorschriften gelten?

Die Grundstückswahl entscheidet maßgeblich darüber, wie aufwändig und langwierig das Genehmigungsverfahren für Ihr Naturstammhaus wird. In ausgewiesenen Baugebieten gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans, die z. B. Vorgaben zu Firsthöhe, Dachneigung oder Fassadengestaltung enthalten. Naturstammhäuser müssen sich harmonisch ins Ortsbild einfügen – was bei traditionellen Lagen im ländlichen Raum oft unproblematisch ist.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern folgende Lagen:

  • Wald- und Landschaftsschutzgebiete: häufig Mindestabstand von 30 m zu Waldrändern
  • Natur- und Biotopschutzflächen: teils komplette Bebauungsausschlüsse
  • Historische Ortskerne / Denkmalschutz: strenge Auflagen zur Gestaltung und Bauweise

Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – idealerweise noch vor dem Grundstückskauf – klärt mögliche Einschränkungen. Wir von Naturhaus Lanz unterstützen Sie gerne bei der ersten Einschätzung und helfen Ihnen, das passende Grundstück für Ihr Vorhaben zu finden.

Baugenehmigung für Naturstammhäuser: Der Antragsprozess

Der Bauantrag für ein Naturstammhaus unterscheidet sich nur in Details von herkömmlichen Verfahren – doch genau diese Details sind entscheidend. Die zuständige Behörde prüft besonders intensiv die holzbautypischen Besonderheiten, weshalb eine fachgerechte Planung unerlässlich ist.

Folgende Unterlagen sind in der Regel einzureichen:

  • Bauzeichnungen (M 1:100): mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Statische Berechnungen: durch einen holzbauerfahrenen Tragwerksplaner
  • Brandschutznachweis: z. B. Feuerwiderstand, Fluchtwege
  • Nachweis der Energieeffizienz: Energieausweis
  • Erschließungsnachweis: für Wasser, Abwasser, Strom

Ein häufiges Thema ist die Setzung des Holzes in der Trocknungsphase. Diese Bewegungen müssen statisch berücksichtigt und planerisch sauber gelöst werden. Genau hier liegt unsere Stärke bei Naturhaus Lanz: Wir kennen die typischen Anforderungen und erstellen gemeinsam mit unserem Architekten-Netzwerk alle Unterlagen genehmigungsfähig und praxisgerecht.

Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2–4 Monate. In denkmalgeschützten oder besonders sensiblen Bereichen kann sich das Verfahren verlängern – hier zahlt sich eine enge Abstimmung mit den Behörden aus.

Wichtige Bauvorschriften: Was für Naturstammhäuser relevant ist

Naturstammhäuser müssen denselben bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen wie konventionelle Gebäude – allerdings mit Anpassungen für den Holzbau.

Typische Anforderungen:

  • Statik: nach DIN 1052 (Holzbauten), inkl. Setzungsverhalten von Rundholz
  • Brandschutz: höhere Anforderungen wegen brennbarem Material
    • teilweise größere Mindestabstände zu Nachbargebäuden (5–8 m)
    • Brandabschnitte bei größeren Baukörpern
    • konstruktive Maßnahmen zum Erreichen der Feuerwiderstandsklasse
  • Energieeffizienz: Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • massive Holzwände bieten gute Dämmwerte, benötigen jedoch meist ergänzende Maßnahmen
    • die Speichermasse von Holz kann Vorteile bringen

Mit unserer Massiv-Holz-Mauer® bieten wir Ihnen auf Wunsch eine vollständig leim- und metallfreie Wandkonstruktion, die durch ihre Bauweise hervorragende Energiekennwerte erreicht – und das ganz ohne künstliche Dämmstoffe.

Besonderes Augenmerk gilt dem konstruktiven Holzschutz: Alle erdberührenden und wetterexponierten Bauteile müssen zuverlässig vor Feuchtigkeit geschützt werden. Hier setzen wir bei Naturhaus Lanz auf bewährte Details und Materialien, die Ihrem Haus jahrzehntelangen Schutz bieten.

Nachträgliche Anpassungen und Umbauten: Was erlaubt ist und was nicht

Auch nach der Genehmigung ist nicht alles frei veränderbar. Umbauten an Naturstammhäusern unterliegen weiterhin den baurechtlichen Bestimmungen des Landes.

Genehmigungspflichtig:

  • Änderungen an tragenden Wänden: z. B. Öffnungen, Entfernen von Stämmen
  • Aufstockungen oder Anbauten: immer genehmigungspflichtig
  • Umnutzung: von Wohn- zu Gewerberäumen oder Ferienvermietung
  • Erweiterung von Wohnflächen: in Dachgeschossen

Meist genehmigungsfrei:

  • Innenausbauten: ohne statische Veränderung
  • Austausch von Fenstern oder Türen bei gleichbleibender Gestaltung
  • Dämmung: von Dach oder Decken (je nach Region)
  • Erneuerung der Dacheindeckung: in gleicher Art

Bei geplanten Änderungen prüfen wir für Sie, ob das bestehende Baurecht noch gilt – denn Änderungen im Bebauungsplan können spätere Umbauten erschweren. Unsere Beratung sorgt hier für Planungssicherheit.

Fazit

Die Baugenehmigung für ein Naturstammhaus folgt einem bewährten Verfahren, verlangt aber fundiertes Wissen über die Besonderheiten im Holzbau. Mit einer frühzeitigen Grundstücksanalyse, rechtssicherer Planung und professioneller Unterstützung lässt sich der Genehmigungsprozess effizient gestalten.

Wir bei Naturhaus Lanz begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Grundstücksberatung über die Planung bis zur Einreichung aller Unterlagen. Mit unserer Erfahrung aus über 20 Jahren nachhaltigem Blockhausbau kennen wir die Anforderungen der Behörden, die typischen Stolpersteine – und die besten Lösungen.

➡️ Sie möchten sich den Traum vom Naturstammhaus erfüllen oder sich über die Kosten des Blockhausbauens informieren? Sprechen Sie mit uns – wir zeigen Ihnen den Weg durch den Behördendschungel und machen Ihr Bauprojekt möglich. Natürlich individuell. Natürlich mit Holz.

Ihr Ansprechpartner: Olaf Lanz, Geschäftsführer Naturhaus Lanz GmbH

T: +49 (0) 7473 3793843
E: info@naturhaus-lanz.de

 

Baugenehmigung und rechtliche Aspekte für Naturstammhäuser - Abbildung eines Hausecks von außen